Rechtsgebiete



Das Urheber- und Medienrecht ist aufgrund der rasanten Weiterentwicklung unserer Gesellschaft in den Kommunikationstechniken eines der komplexesten und spannendsten Rechtsgebiete unserer Zeit. Es umfasst den Schutz des geistigen Eigentums, seine wirtschaftliche Verwertung und eine Vielzahl von Rechtsmaterien, die unsere Kommunikations- und Unterhaltungsmedien betreffen. Der entscheidende Schlüssel um Urheber an ihrer Arbeit zu partizipieren sind die Wahrnehmungsgesellschaften wie unter anderem die GEMA, die GVL, die VG-Wort, die VG Bild-Kunst und die VFF. Das Filmrecht ist ein ebenso komplexer Teil des Urheber- und Medienrechts und betrifft durch die Zusammenarbeit von Urhebern verschiedener Werkbereiche und Gewerke fast den gesamten Regelungsbereich sowie Fragen des Gesellschaftsrechts, das FFG, europäische Förderrichtlinien und internationale Abkommen.

Wir bieten Beratung in förderungsrelevanten Themen und Förderungsmöglichkeiten nach dem FFG und der Richtlinien der Landesförderungsanstalten. Umfassende Beratung von Start-Ups im Medienbereich und in den relevanten Gebieten des Gesellschaftsrechts.Das Pressserecht als Teil des Medienrechts regelt das Recht der öffentlichen Bildberichterstattung, das Äußerungsrecht als Teil der verfassungsrechtlich geschützen Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen als dessen Grenze. Vor allem im Hinblick auf die neuen Medien, die Möglichkeiten, aber auch Gefahren von wenig regulierten Möglichkeiten der anonymen Meinungsäußerung im Netz und deren rasanten Verbreitung ein hochspannender Bereich voller neuer juristischer Herausforderungen. Angrenzend hierzu bieten wir auch Beratung in allen Fragen rund um den Datenschutz.

mb-mandanten

Zu unseren Mandanten zählen:


Produktionen

  • Statusfeststellungsverfahren / Betriebsprüfungen
  • Medienarbeitsrecht
  • KSK Abgabe
  • Steuerrecht in der Filmproduktion
  • Gesellschaftsrecht
  • Novelle des FFG

Autoren / Komponisten

  • VG Wort (Vogel Urteil, EuGH Entscheidung wird erwartet. EU-RL)
  • Beteiligung an Tantiemen der Presseverleger
  • Schutz von Werken
  • Problemfelder: kein Ideenschutz in Deutschland




Schauspieler

  • öffentliche Bildberichterstattung
  • Kosten einer berechtigten Abmahnung und einstweiligen Verfügung
  • Recht auf Privatsphäre
  • das Gerücht des „eingeschränkten Rechts“ auf Privatsphäre
  • Person des öffentlichen Zeitgeschehens
  • Die GVL
    … ist die Wahrnehmungsgesellschaft für ausübende Künstler wie Musiker, künstlerische Produzenten oder Dirigenten, Schauspieler, Sprecher, Wort- oder Videoclipregisseure, Tänzer und Sänger. Tonträgerhersteller, welche ein eigenes Leistungsschutzrecht nach dem UrhG haben und Veranstaltern, deren Veranstaltungen im Fernsehen oder im Radio übertragen werden.

Crew: Cutter / Editoren / Kamera

  • selbstständige künstlerische Tätigkeit
  • Statusfeststellungsverfahren
  • BfA – Schein
  • KSK – Zugehörigkeit
  • Mitgliedschaft in Verwertungsgesellschaften: GVL, VG – Bild-Kunst